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   FG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 K 1422/02   

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https://dejure.org/2003,16038
FG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 K 1422/02 (https://dejure.org/2003,16038)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2003 - 1 K 1422/02 (https://dejure.org/2003,16038)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 1 K 1422/02 (https://dejure.org/2003,16038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschließung eines gemeindlichen Gewerbegebiets; Ausschluss vom Vorsteuerabzug; Potentielle Steuerfreiheit von Leistungen; Zurechnung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug; Wirtschaftliche Zurechnung von Erschließungsleistungen; Umsatzsteuer 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Zurechnung von Erschließungsleistungen - Umsatzsteuer 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1333
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.09.1993 - V R 82/91

    Zur Aufteilung von Vorsteuern aus den Anschaffungskosten von Werbeartikeln, die

    Auszug aus FG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 K 1422/02
    Zwar gilt im Grundsatz, dass dann, wenn ein Eingangsumsatz einem Ausgangsumsatz gegenständlich zugerechnet werden kann, dies zu eindeutig nachvollziehbaren Ergebnisse führt und insofern ein Gegensatz zur wirtschaftlichen Zurechnung nicht besteht (vgl. Lange a. a. O. § 15 Rz. 205 ff., 207); etwas anderes gilt jedoch in den Fällen, in denen die gegenständliche Zurechnung mit einer wirtschaftlichen Denkweise nicht vereinbar wäre (vgl. Urteil des BFH vom 16.09.1993, V R 82/91, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 271).
  • FG Brandenburg, 06.02.2004 - 1 K 2807/01

    Weitergeleitete Erschließungsbeiträge und Fördergelder als Entgelt für die

    Der Senat hat sich dieser Auffassung des BFH in inzwischen gefestigter Rechtsprechung auch für die Fälle angeschlossen, dass sich eine Entwicklungs- oder Erschließungsgesellschaft gegenüber einer Gemeinde etwa vertraglich zur Herstellung eines "Haus des Gastes" oder - wie im Streitfall - zur Erschließung eines Gewerbegebiets verpflichtet und dass ihr dafür die der Gemeinde zustehenden Fördermittel unter der Auflage versprochen werden, die der Gemeinde auferlegten Förderbedingungen einzuhalten (vgl. Urteile vom 26.08.2002 1 K 1837/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1483 ; vom 27.08.2003 1 K 2227/01; vom 10.12.2003 1 K 1422/02 und vom 10.12.2003 1 K 2814/01, alle zur Veröffentlichung in EFG vorgesehen).

    Der Senat hat diese Auffassung in seiner bisherigen Rechtsprechung verworfen (vgl. das schon erwähnte Urteil 1 K 1422/02) und bleibt auch für den Streitfall bei seiner Ablehnung.

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